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Stellungnahme zu den Beratungsscheinen Schwangerenkonfliktberatung
von Bruder Elija, Gemeinschaft AGNUS DEI
Viele Anfragen, die an unsere Gemeinschaft gerichtet werden, haben mich veranlaßt, eine Stellungnahme über die gegenwärtige schwierige Situation der deutschen Kirche abzugeben. Dies erscheint umso
notwendiger, da in Medienberichten häufig recht einseitig berichtet wird. Hinzu kommt, daß es im gegenwärtigen Augenblick noch keine verbindliche bischöfliche Stimme gibt, die für die Gesamtheit der Bischöfe
spricht, so daß viele Menschen in diesen wichtigen Fragen Orientierung suchen. Ich hoffe, daß ich mit meinem Text helfen kann, die Diskussion zu versachlichen und der Einheit zu dienen.
Wer sich in der Materie gut auskennt, konzentriere sich bitte auf die Vorbemerkungen des Teiles A sowie auf den Teil C+ D.
TEIL A: Problemstellung
Vorbemerkungen:
Allen kirchlichen Gruppierungen, die sich um den Schutz der ungeborenen Kinder bemühen, geht es darum, trotz unterschiedlichster Auffassungen, den richtigen Weg zu finden, wie die bedrohten Kinder, ihre
Mütter und Väter und die Gesellschaft vor dem Übel der Abtreibung bewahrt werden können. Die Kirche versucht dies innerhalb den vorgegebenen Rahmenbedingungen einer ungerechten und widersprüchlichen Gesetzgebung, welche die Tötung eines ungeborenen Kindes zwar als rechtswidrig erklärt, jedoch unter bestimmten Bedingungen straffrei geschehen läßt. Damit wird menschliches Leben praktisch preisgegeben. Das Bewußtsein vom Unrecht einer Abtreibung wird staatlicherseits durch viele Maßnahmen weiter verdunkelt: die Sorge um flächendeckende Abtreibungsmöglichkeiten, durch Finanzierungsregelungen, durch die Mitwirkung des Staates bei der Durchführung von Abtreibungen in staatlichen Anstalten, durch die Vorschriften der Lohnfortzahlung bei Abtreibungen usw.. Besonders gravierend ist, daß der Gesetzgeber im Falle einer Behinderung des Kindes dessen Tötung fast bis zur Geburt als gerechtfertigt erklärt!
Das staatliche Beratungskonzept soll “zum Leben beraten”, Hilfeleistungen anbieten, dabei jedoch “ergebnisoffen” sein. Gleichzeitig kann die Mutter mit dem Schein, der die Beratung bestätigt, nach einer
Bedenkzeit von drei Tagen innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft eine straffreie Tötung ihres Kindes durchführen lassen. Wenn man die konkrete Gesetzesgestaltung ansieht, kann man der Kritik von
Kardinal Wetter zustimmen, der die Beratung als “einen Deckmantel für eine Fristenlösung” mißbraucht sieht und die gegenwärtige Abtreibungspraxis als nicht dem Grundgesetz entsprechend bezeichnet.
Die innerkirchliche Auseinandersetzung:
Die katholische Kirche hat sich bisher, bis auf Erzbischof Dyba, Fulda, an diesem staatlichen System der Beratung “unter Vorbehalten” beteiligt. Trotz der Bedenken, in die Nähe einer Mitwirkung am
Tötungsvorgang zu geraten, hat die Mehrzahl der deutschen Bischöfe die Möglichkeiten eines solchen Beratungsweges nutzen wollen, um “zu retten, was zu retten ist”. Nach vorsichtigen Schätzungen rechnet man mit ca.
5000 Kindern im Jahr, die überlebt haben, weil ihre Mütter, die ursprünglich zu einer Abtreibung neigten, sich dennoch nach der erfolgten Beratung für das Leben des Kindes entschieden. Um auf diesem Weg das Leben
von Kindern zu retten und den Müttern beizustehen, war man seitens der Bischöfe bereit, vorläufig die Widersprüchlichkeiten, die durch die Einbindung in die staatliche Gesetzgebung bestehen, in Kauf zu nehmen.
Die Gegner der Mitwirkung der Kirche an dem staatlichen Beratungskonzept, welches die Ausgabe des umstrittenen Beratungsscheines einschließt, weisen darauf hin, daß die Kirche auf diesem Weg ein ungerechtes Gesetz stütze und so an der Verletzung des Gebotes Gottes : “Du sollst nicht töten” mitwirke. Durch diese Mitwirkung werde das klare Zeugnis der Kirche für das Leben verdunkelt, das Gewissen geschwächt, das Unrechtsbewußtsein gegenüber der Abtreibung immer mehr schwinden. Deshalb wurde die Forderung erhoben, daß die Kirche zwar helfen solle, jedoch keinesfalls einen gesetzlichen Beratungsschein ausstellen dürfe.
Die moraltheologische Kernfrage dieser Auseinandersetzung, die leider manchmal polemisch ausgetragen wurde, heißt: Ist es erlaubt, um der Rettung ungeborener Kinder willen, sich in ein System einbinden zu
lassen, welches das Leben unschuldiger Menschen preisgibt? Anders ausgedrückt: Wirkt die Kirche durch die Ausstellung des Beratungsscheines unerlaubterweise am Bösen mit? Wie ist die objektiv rechtliche Bedeutung
der Beratungsbescheinigung?
Die Stellungnahme Roms:
Papst Johannes Paul II. hat schon am 21. September im Jahre 1995, wenige Wochen nach Inkrafttreten des neuen Abtreibungsgesetzes (Schwangeren - und Familienhilfeänderungsgesetz vom 21.August 1995), in
einem ersten Brief an die deutschen Bischöfe seiner Besorgnis Ausdruck gegeben, daß der Beratungsschein “nun de facto die alleinige Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung” ist. Er erinnerte daran, daß
Bischof Lehmann, der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, am 10.Juni 1992 eine Erklärung abgegeben hatte, in der es u.a. hieß: “Die Beratungsstellen können sich nicht in ein Verfahren einbinden lassen,
das die Ausstellung einer Beratungsbescheinigung zu einer wesentlichen Voraussetzung für die straffreie Tötung eines ungeborenen Menschen macht.” Der Papst schrieb in diesem Brief: “Die kirchliche
Beratung muß auf jeden Fall so erfolgen, daß die Kirche nicht mitschuldig wird an der Tötung unschuldiger Kinder. In vielen Bereichen ist die Zusammenarbeit mit dem Staat von großem Belang; die Freiheit der Kirche
darf aber nicht beeinträchtigt werden.”
In seinem zweiten Brief vom 11.Januar 1998 bezeichnete der Papst den Schein als “notwendige Bedingung”, dem “faktisch eine Schlüsselfunktion für die Durchführung straffreier Abtreibungen” vom Gesetz her zukommt.
Johannes Paul II. will vermeiden, daß das Zeugnis der Kirche verdunkelt wird und die Kirche “nicht für die Tötung unschuldiger Kinder verantwortlich gemacht werden kann”. Aus diesem Grund möchte der Papst keine
Bescheinigungen mehr ausstellen lassen, die nach dem Gesetz die notwendige Voraussetzung für die straffreie Durchführung der Abtreibung darstellen. Er richtete eine dringliche Bitte an die deutschen Bischöfe,
einerseits wirksam im Beratungssystem zu verbleiben, andererseits dafür Sorge zu tragen, daß eine Bescheinigung nicht mehr zur Tötung eines ungeborenen Kindes Verwendung finden kann.
Daraufhin beriefen die Bischöfe eine Arbeitsgruppe ein, um die Möglichkeiten zu prüfen, wie dieser Bitte entsprochen werden kann. Am 12.März 1999 wurden dem Papst die Ergebnisse der Arbeitsgruppe
vorgelegt. Die Bischöfe gaben ein Mehrheitsvotum für ein Modell ab, das die Hilfe für die Frauen verstärkt, rechtlich verbindlich macht und das katholische Profil stärkt. Allerdings ging dieser Vorschlag davon aus,
weiter wie bisher im Beratungssystem verbleiben zu können.
In seiner Antwort vom 3. Juni 1999 machte der Papst deutlich, daß trotz des “positiven Textes” des vorgeschlagenen Modells noch immer der Kern des Problems nicht gelöst sei. Er schreibt: “Damit die
rechtliche und moralische Qualität dieses Dokuments unzweideutig wird, ersuche ich Euch, im Text selbst klarzustellen, daß der Schein, der die kirchliche Beratung bestätigt und Anrecht auf die zugesagten Hilfen
gibt, nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen gemäß StGB § 218a (1) verwendet werden kann. Dies soll dadurch erfolgen, daß in der brieflichen Bescheinigung, die den Frauen im Rahmen des "Beratungs- und
Hilfeplans" ausgehändigt wird, im Sinn der Variante 1
nur das Ziel der Beratung und Hilfe erwähnt und am Ende der Satz hinzugefügt wird: "Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden".
Die Bischöfe einigten sich am 21. Juni, der Weisung des Heiligen Vaters zu entsprechen und diesen Satz ihrem Beratungs- und Hilfeplan hinzuzufügen, wollten jedoch damit - zum Erstaunen vieler - gleichzeitig im
bisherigen System der Beratung bleiben. Ermutigt wurden die Bischöfe zu diesem Schritt offenbar durch einen Brief des Apostolischen Nuntius in Deutschland, dessen Schreiben vom 16. Juni als Signal verstanden wurde,
daß dieser Weg von Rom akzeptiert werde. So war der Dialog mit Rom, wenn man den Aussagen von Kardinal Wetter vom 29.9.99 in einer Pressekonferenz folgt, zu diesem Zeitpunkt von Irritationen und Mißverständnissen
begleitet.
Staatliche Stellen gaben zu verstehen, daß sie den vom Papst geforderten Zusatz lediglich als moralische Aussage werten wollten, der jedoch keinerlei rechtliche Bedeutung beigemessen werde. Damit schien
zunächst, trotz aller Widersprüchlichkeit, ein Weg gefunden zu sein. Bischof Lehmann erklärte die jahrelangen Auseinandersetzungen für beendet. Für viele Christen und auch für kritisch denkende Menschen in
der Öffentlichkeit war diese Lösung jedoch kein klarer Weg. War mit der nun gefundenen Lösung tatsächlich die innere Absicht des Heiligen Vaters, die er in den bisherigen Briefen darlegte, verwirklicht worden?
Kardinal Meisner von Köln, der zunächst den Weg der Bischöfe nach dem 21. Juni teilte, suchte Klarheit in dieser Frage. Er wandte sich direkt an den Papst. Daraufhin wurden Bischof Lehmann, und die drei
Kardinäle Deutschlands nach Rom zu Gesprächen eingeladen. In Rom wurde ihnen am 15. September 1999 der Inhalt eines weiteren Schreibens, welches Kardinal Ratzinger und Kardinal Sodano im Auftrag des Papstes
verfaßten, mitgeteilt. Der Papst hatte selbst die wesentlichen Elemente dieses Schreibens vorgegeben.
Mit diesem Schreiben, das am 18. September an das versammelte Bischofskollegium in Fulda weitergeleitet wurde, wurden alle evtl. noch vorhandenen Zweifel über die Absicht des Papstes ausgeräumt. Papst
Johannes Paul II. ersuchte in diesem Schreiben die Deutschen Bischöfe sicherzustellen, daß zukünftig in katholischen Beratungsstellen keine Beratungsscheine mehr ausgestellt werden, die zur Abtreibung berechtigen
und bittet die deutschen Bischöfe, einmütig seinem Wunsch zu folgen.
Teil B
Die Situation nach der Bischofskonferenz in Fulda
Mit der Erklärung der deutschen Bischofskonferenz nach Abschluß ihrer Herbstvollversammlung vom 20.-23. September 1999 ist eine neue Situation eingetreten. In dem Schreiben der Kardinäle Ratzinger und
Sodano vom 18. September heißt es:
“Der vom Papst in seinem Schreiben vom 3. Juni 1999 geforderte Zusatz (gemeint ist der Satz: "Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden") bildet
nicht nur einen kraftvollen moralischen Aufruf an die Frau, an den Arzt und an die Gesellschaft, den Schein nicht zur straffreien Abtreibung zu gebrauchen. Die Intention des Papstes ist auch darauf gerichtet zu
bewirken, daß der Schein nicht mehr geeignet ist, den Zugang zur Abtreibung nach StGB § 218 a (1) zu eröffnen. Es ist nicht zu sehen, wie die Kirche in der Beratung nach §§ 5 ff. des Schwangeren und
Familienhilfeänderungsgesetzes vom 21. August 1995 bleiben kann, falls die staatlichen Stellen den genannten Zusatz faktisch ignorieren.” Die Bischöfe sind nun angehalten, einen anderen Weg zu suchen. So heißt es
in demselben Schreiben weiter: In der gegenwärtigen Situation liegt es entsprechend den Weisungen des Heiligen Vaters in der Kompetenz der deutschen Bischöfe zu entscheiden, wie sie die Beratungstätigkeit
fortsetzen.
Die Bischöfe stehen zu ihrer Erklärung vom Januar 1998, daß sie den Weisungen des Papstes folgen werden. Sie kamen aber im Rahmen ihrer Herbstvollversammlung noch nicht zu der vom Papst erbetenen
einmütigen Entscheidung. Bischof Lehmann bedauerte in der Pressekonferenz den Entscheid aus Rom und erklärte, daß einige Bischöfe vor ihrer Entscheidung zunächst noch einmal ihre Bedenken dem Papst gegenüber
erläutern wollten. Andere Bischöfe erklärten, daß sie eine Neuordnung der Beratung einleiten würden. Zeitpunkt und Weg, die päpstlichen Weisungen umzusetzen, bleibt den einzelnen Hirten überlassen.
Am selben Tag, nach der Presseerklärung von Bischof Lehmann, wurde von katholischen Laien, die in Verbindung zu dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken stehen oder ihm angehören, ein Verein („Donum
vitae“) gegründet, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Beratung der schwangeren Frauen in der bisherigen Weise, also mit der Ausstellung eines zur Abtreibung berechtigenden Scheines, weiterzuführen. Die deutschen
Bischöfe haben nun die neue Lage ihren Diözesen zu vermitteln, die häufig in ihren Laienverbänden und Diözesanräten und anderen Gremien der Weisung aus Rom eher skeptisch oder negativ gegenüberstehen und ihre Voten
entsprechend abgeben. Hinzu kommt, daß einige Bischöfe den bisherigen Weg bevorzugen würden und sich daher schwertun, die Haltung des Papstes überzeugend zu vermitteln. Entsprechend brisant ist die derzeitige Lage
der Kirche. Hinzu kommt, daß die Politiker die Entscheidung aus Rom kritisieren, wobei auch die Sorge um die zukünftige flächendeckende Beratung eine Rolle spielen kann!
TEIL C
Einige Mißverständnisse
a) Leider wurde immer wieder behauptet, daß der Papst einen “Ausstieg” aus dem Beratungssystem fordere und somit die hilfesuchenden Frauen allein lasse.
Das entspricht nicht der Wahrheit. Dem Papst geht es darum, daß der zum Töten berechtigte Beratungsschein nicht mehr ausgestellt wird. Gleichzeitig bittet der Papst die Bischöfe, “dies auf jeden Fall so zu
tun, daß die Kirche auf wirksame Weise in der Beratung der hilfesuchenden Frauen präsent bleibt”. Dies ist z.B. möglich durch einen Umstieg innerhalb des Schwangerenkonfliktgesetzes auf den Paragraph 2. Dieser
ermöglicht die weitere Präsenz der Kirche in der Konfliktberatung, enthebt sie aber von der Verpflichtung zum Nachweis der Beratung. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß ca. 70-80% der Frauen, die eine kirchliche
Beratungsstelle aufsuchen, sich keine Bescheinigung ausstellen lassen.
b) Immer wieder hört man die These, daß Deutschland weltweit das beste Gesetz zum Schutz des ungeborenen Lebens habe.
Abgesehen von den Ländern in denen Abtreibung verboten ist, muß man sich klar machen, daß das Leben eines Kindes innerhalb der ersten drei Monate in Deutschland rechtlich vollkommen ungeschützt ist. In
Ländern wie Irland, Spanien, Portugal und Polen ist das ungeborene Leben prinzipiell durch die Rechtslage besser geschützt. Auch das Beratungssystem, welches zum Schutz des Lebens eingerichtet wurde und in
diesem Sinn einzigartig ist, hat die hohe Zahl der Abtreibungen nicht gemindert. Deutschland lebt, wie viele andere Länder auch, in einem “unauflösbaren Widerspruch zwischen der engagierten weltweiten Einforderung
der Menschenrechte und der staatlich vermittelten Tötung Hunderttausender unschuldiger Kinder”
c) Immer wieder hört man, daß die Kirche sich mit dem Schritt der Lösung aus der beschriebenen Schwangerenkonfliktberatung in ein Ghetto zurückziehen würde.
Wenn die Kirche mit dem nun gewiesenen Weg noch klarer und unverwechselbar ihre ablehnende Haltung zur Abtreibung kundtut, wird sie das gleichzeitig mit intensiven Anstrengungen verbinden, betroffenen
Frauen auf den verschiedensten Wegen zu helfen. Wenn ein Staat sich derartig mitschuldig macht an der Tötung von Millionen unschuldiger Menschen, dann gehört es zu einer aufrichtigen Partnerschaft seitens der
Kirche, dies auch überdeutlich zu machen. Der Kirche ist es bewußt, welch verheerende Auswirkungen die Abtreibung auf die ganze Gesellschaft hat. Diesem Wissen ist sie gegenüber Gott und den Menschen verpflichtet.
Gerade ihre Freiheit gegenüber dem Staat erlaubt es ihr, korrigierend ihr Wort zu sprechen und in ihren Handlungen Zeichen zu setzen.
Die Stärkung ihres Zeugnisses und die Bildung der Gewissen ist ein Dienst an der ganzen Gesellschaft.
d) Immer wieder wird behauptet, daß in dieser Angelegenheit die deutsche Kirche doch alleine zuständig sei und man sich doch von den komplexen deutschen Verhältnissen in Rom nicht genügend ein Bild machen könne.
Manche sprechen gar von einem Diktat Roms! Die deutschen Bischöfe haben sich zur Klärung des beschriebenen Problems an Rom gewandt. Im Jahre 1996 schrieben die Bischöfe in ihrem Hirtenwort: “Menschenwürde und
Menschenrechte von allem Anfang an“: Ob die kirchliche Beratungstätigkeit weiterhin auch nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schwangerschaftsberatung erfolgen kann, ist für die meisten Bistümer noch offen
und hängt auch von der Regelung in den einzelnen Bundesländern ab. Die endgültige Entscheidung wird in diesen Bistümern im Einvernehmen mit dem Heiligen Stuhl zu treffen sein.
Die Bischöfe beteuerten einmütig, der Entscheidung des Papstes in dieser Frage zu folgen. Das Problem stellt sich zwar konkret in Deutschland, betrifft aber in einer so grundsätzlichen Frage auch die
Weltkirche, weil „die Botschaft und die Handlungsweise der Kirche in der Frage der Abtreibung in ihrem wesentlichen Gehalt in allen Ländern dieselben sein müssen”. Kardinal Ratzinger, Präfekt der
Glaubenskongregation, ist als deutscher Kurienkardinal mit den Verhältnissen in unserem Land sicher bestens vertraut und hat den Heiligen Vater, neben all den anderen Informationsquellen, die ihm zur Verfügung
stehen, sicher bis ins Detail unterrichtet.
e) es wird behauptet, daß der Papst seine letzte Entscheidung unter dem Druck konservativer Kreise und Bischöfe (gemeint ist besonders Kardinal Meisner) gefällt hätte.
Wie aus dieser Stellungnahme hervorgeht, hatte der Papst schon lange seine Bedenken bei dieser Art der Mitwirkung an der Schwangerenkonfliktberatung geäußert. Auch die deutliche Weisung des
letzten Briefes der römischen Kardinäle geschah nicht etwa auf Druck, sondern “nach einer Zeit des Hörens, des Überlegens und des Gebetes hat der Heilige Vater durch Weisungen an die beiden unterzeichnenden Kardinäle die wesentlichen Elemente für die Antwort auf die vorgelegten Fragen angegeben”.
TEIL D
Eigene Stellungnahme
Nach dem langen leidenschaftlichen Ringen, der öffentlichen freimütigen Diskussion und den innerkirchlichen Auseinandersetzungen um den rechten Weg in der Schwangerenkonfliktberatung betrachte ich die Entscheidung
aus Rom als eine gottgegebene Weisung für die Kirche. Sie befreit die Kirche aus einem Dilemma und kann, wenn diese Chance genutzt wird, den Weg für neue Initiativen öffnen, das Leben von Kindern vermehrt zu retten
und ihre Eltern und die Gesellschaft vor schwerer Schuld zu bewahren. Auch wenn man kirchlicherseits mit der bisherigen Konfliktberatung klar das Ziel verfolgt, Kinder zu retten, also den Schwerpunkt auf den
positiven Aspekt der Gesetzgebung legt, kann doch nicht übersehen werden, daß der Beratungsschein eine Schlüsselfunktion für die Durchführung straffreier Abtreibungen hat. Das Argument, den Schein lediglich als
Dokument zu betrachten, das die Beratung zum Leben bestätige, verkürzt die Wirklichkeit unzulässig. Man muß die Ausgabe des Beratungsscheins in seinem widersprüchlichen Sinnzusammenhang sehen: Obwohl man retten
will, gerät man durch die Gesetzgebung in den Sog einer schweren Unrechtshandlung.
Der Nachteil, der sich aus der bisherigen Praxis der Scheinausgabe ergibt, ist erheblich und kann langfristig nachwirken. Es kommt zu einer Verdunkelung des Zeugnisses der Kirche, die Abstumpfung der
Gewissen wird gefördert und die unheilvolle Nähe zu dem Tötungsvorgang ist für viele gläubige Menschen ein echter Konflikt!
Brennend bleibt das Problem, wie in Zukunft jene Mütter erreicht werden können, die zur Abtreibung geneigt sind! Manche Bischöfe stellen die Frage, wer denn die moralische Verantwortung für jene ca. 5000
Kinder im Jahr übernimmt, die durch den bisherigen Weg gerettet wurden. Das ist jedoch nur die eine Seite des Problems, denn wir wissen nicht, wie groß
die Zahl der Frauen bzw. Eltern ist, die gerade durch die Einbindung der Kirche in die staatliche Praxis in ihrem Gewissen verformt werden, und daher eine Abtreibung immer weniger als Unrecht empfinden! Wie groß wird die Zahl bei der kommenden Generation sein?
Wie groß mag die Zahl der Frauen sein, die bei einer kirchlichen Beratungsstelle Rat suchten, in ihrer Entscheidung auch nach der Beratung noch unsicher waren und nach drei Tagen doch zum Arzt gingen, weil sie
bereits den Schein hatten? Wie groß mag die Zahl der Frauen sein, die, wenn sie das Unrecht einer Abtreibung im Nachhinein erkannt haben, der Kirche Vorwürfe machen, daß sie bei dem Beratungssystem mitwirkten
und so ihr Zeugnis nicht völlig eindeutig zu erkennen war?
Wurde ihnen deutlich genug auch die Schulddimension der Tötung vor Augen gehalten? Wurden sie auf das sog. “Postabortionsyndrom” aufmerksam gemacht (physische bzw. psychische Folgen oder Spätfolgen der
Abtreibung)? Inzwischen gibt es genügend wissenschaftliche Abhandlungen über dieses bedrückende Thema!
Es ist also durchaus nicht gesichert, daß die Zahl der geretteten Kinder durch die bisherige Praxis tatsächlich jene übersteigt, die durch die mangelnde Eindeutigkeit des kirchlichen Zeugnisses
verlorengeht! Wie verhängnisvoll wäre es, wenn die Kirche in Deutschland versuchen würde, auf dem bisherigen Weg Kinder zu retten, dabei jedoch noch mehr Kinder durch den Mangel an Klarheit des Zeugnisses verlieren
würde!
Allerdings verbietet es sich, bei Tötung von Menschen Zahlen gegeneinander aufzurechnen! Wahr hingegen ist das jüdische Sprichwort: “Wer einen Menschen rettet, rettet die Welt! ”
Es ist nicht abzuschätzen, wie groß der Schaden ist, der für die Kirche und die Menschen durch die ungewollte Nähe zu dem Tötungsvorgang entstanden ist. Hingegen kann die rettende Dimension, welche die
Befürworter des bisherigen Weges betonen, durchaus auch auf einem anderem Weg verwirklicht werden. Möglicherweise können bei gemeinsamen Anstrengungen sogar noch mehr Mütter erreicht werden als zuvor!
Zunächst ist der schon erwähnte Umstieg innerhalb des staatlichen Systems möglich, so daß weiterhin eine qualifizierte Beratung im offiziellen Angebot der Kirche bleibt. Außerdem können sich
verschiedene Laieninitiativen auf diözesaner Ebene bilden, was inzwischen bereits geschieht. Diese sollten sich miteinander vernetzen, auch über Diözesangrenzen hinaus. Wenn sich Bischöfe und Laien nun gemeinsam auf
die Weisung des Papstes einlassen, können (hoffentlich) auch versöhnliche Gesten zwischen den Bischöfen und bestimmten Lebensrechtsbewegungen möglich werden, damit man gemeinsam derselben Aufgabe dienen kann.
Ist diese gegenwärtige schwierige kirchliche Situation nicht auch eine Anfrage an die neueren (und älteren) geistlichen Gemeinschaften, neue Wege zu den betroffenen Frauen zu suchen, um damit auch die Einheit von
Papst, Bischöfen und Volk Gottes zu stärken? Es müßten Wege der ökumenischen Zusammenarbeit gefunden werden und weiterhin mit jenen Menschen guten Willens, die sich für das Lebensrecht der ungeborenen Menschen
einsetzen. Es braucht eine wahre Offensive für das Leben, ein Netzwerk der Liebe, durch das möglichst viele Frauen aufgefangen
werden können, indem sie konkrete Hilfestellungen angeboten bekommen, sich für das Leben ihres Kindes zu entscheiden. Wenn eine bewußte Zusammenarbeit der Beratungsstellen, das Entstehen von Gebetsketten, das Errichten von Häusern, die schwangere Frauen aufnehmen, koordiniert werden könnten, würde sich das Netz jener Liebe verdichten, das dem Leben dient!
Auf katholischer Seite ist es jedoch die Einheit mit dem Papst und den Bischöfen, die das Wirken des Heiligen Geistes freisetzt und dynamisiert. Seitens der Bischöfe kann eine überzeugende Erklärung, warum
die Kirche in Zukunft nicht mehr den Beratungsschein ausstellen wird, das Gewissen schärfen. Hierbei muß den vielen Mißverständnissen entgegengewirkt werden, durch die manche Kreise in der Öffentlichkeit verwirrt
oder unberechtigterweise gegen die Leitung der Kirche eingenommen werden.
Leider kann ich in der Initiative namhafter Persönlichkeiten, auch aus dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken, den Verein “Donum Vitae” zu gründen, kein Zeichen für die Einheit sehen. Es kann der
Kirche und damit den Menschen, welche die Kirche erreichen möchte, nicht dienlich sein, wenn gegen den erklärten Willen des Papstes gehandelt wird.
Die Bischöfe brauchen das Gebet der Gläubigen, damit sie gestärkt ihren Dienst an der Einheit wahrnehmen können, die momentan so zerbrechlich wirkt. Die Weisungen des Heiligen Vaters sollten - auch gegen
Widerstand - noch in diesem Jahr umgesetzt werden, wenn es irgendwie möglich ist! So war es der Wunsch des Papstes vom 3. Juni! Gleichzeitig können sich die Bischöfe mit ganzer Kraft an die Spitze einer “Offensive
für das Leben” stellen und so das Gesetz des Handelns übernehmen! Auch die Priester brauchen das Gebet und jede Art von Unterstützung, damit sie in der Einheit mit den Bischöfen und dem Papst den Kurs der Kirche mit
Weisheit und Festigkeit vermitteln können. Möge Gott uns allen zum Ausgang dieses Jahrtausends und zum Ausgang dieses Jahrhunderts entsetzlicher Menschheitsverbrechen großen Mut schenken, unerschrocken für das
Leben einzutreten. Der Glaube und das unablässige Gebet dürfen von Gott eine echte Umkehr der Herzen erbitten, damit eine Kultur der Liebe entstehen kann! Die Worte des Heiligen Vaters aus seinem Brief vom 3.
Juni 1999 an die deutschen Bischöfe sind dazu eine herzliche Einladung:
“Ich vertraue darauf, daß die katholischen Gläubigen - zusammen mit vielen anderen Christen und Menschen guten Willens - in Einheit mit den Bischöfen und mit mir als dem obersten Hirten der Kirche den
Kampf um das Leben aller Menschen, der geborenen wie der ungeborenen, der alten wie der jungen, der kranken wie der gesunden, mutig fortsetzen und keine Mühe scheuen, "daß in unserer Zeit, die allzu viele
Zeichen des Todes aufweist, endlich eine neue Kultur des Lebens als Frucht der Kultur der Wahrheit und der Liebe entstehen möge" (Evangelium vitae, Nr. 77).
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