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Biomedizinische Forschung und Gentechnik
aus der Sicht des Glaubens
 

Worin bestehen die Aufgaben der Medizin in Therapie und Forschung?
Wo liegen die aktuellen Probleme der Biotechnik?

Wie beurteilt die katholische Kirche die einzelnen Forschungsverfahren?
 

Die Sorge um die Gesundheit ist ein wichtiges Thema, nicht nur für die Medizin. Der Mensch ist für sein Leben und seine Gesundheit verantwortlich. Gemäß dem Katechismus der katholischen Kirche, handelt es sich um ein wertvolles, von Gott anvertrautes Gut.
Deshalb sind wir auch mitverantwortlich für das Gemeinwohl und die Gesundheit anderer Menschen.  Die Würde eines jeden Lebens muß gewährleistet sein und sich in geistiger und körperlicher Hinsicht entfalten können.
Oft hört man die Meinung: „Hauptsache gesund!“ oder „Gesundheit ist das wichtigste!“ Das  ist zwar verständlich, es trifft aber doch nur einen Teil der Wirklichkeit unseres Menschseins. Die Gesundheit des Leibes ist ein hoher Wert, jedoch nicht der höchste!

Das umfassende psychische und physische Wohlbefinden darf nicht mit dem Heil des Menschen gleichgesetzt werden. Das, was im Hinblick auf die Ewigkeit letztlich zählt, ist das Leben in der Freundschaft Gottes, in der Verbundenheit mit Ihm, in der Liebesbeziehung mit Ihm, bereits jetzt in diesem Leben. Auch der gesündeste Mensch muß einmal sterben. Und selig ist der, der dann so vor Gott hintreten kann und die Gabe des ewigen Heiles empfängt.
In diesem Sinn erklärt der Katechismus: „war fordert die Sittenlehre auf, das leibliche Leben zu achten, aber sie erklärt es nicht zu einem absoluten Wert. Sie wendet sich gegen die neuheidnische Auffassung, die dazu neigt, einen Körperkult zu treiben, ihm alles zu opfern, körperliche Tüchtigkeit und sportlichen Erfolg zu vergötzen. Durch eine einseitige Auslese der Starken kann diese Auffassung die menschlichen Beziehungen verzerren.“ (Art. 2289)

 Hier liegt tatsächlich die Gefahr einer einseitigen Sichtweise vor und wenn wir ein wenig die Medien und den Zeitgeist beobachten, dann ist es so, daß nur das zählt was jung, stark und dynamisch ist. In den Augen vieler zählt nur der gesunde Mensch, der seine Kräfte voll einsetzen kann.

Aber auch der kranke Mensch hat seine Würde und sein Recht. Auch sein Leben ist vor Gott sinnvoll und wichtig und verdient mitmenschliche Anerkennung und Fürsorge. Der kranke und behinderte Mensch ist nicht weniger wert als der gesunde. So wichtig die Gesundheit auch ist und so sehr wir sie uns wünschen, vor Gott zählt jeder Mensch, ob er gesund oder krank ist.
Auf der Grundlage dieser Überlegungen fragen wir uns nun:

Worin besteht die Aufgabe der Medizin?

Die Medizin steht im Dienst der ganzheitlichen Entfaltung des Menschen, der Erhaltung und Wiederherstellung seiner leib-seelischen Integrität, also seiner Unversehrtheit und aller damit zusammenhängenden Lebensfunktionen. Die im Gesundheitswesen Tätigen sind in eine Verantwortung für das Wohl ihrer Patienten gestellt. Es ist grundsätzlich immer erstrebenswert, die medizinischen Leistungen zu verbessern und neue Therapieformen zu entwickeln. Daher sind auch die neuen biotechnischen Anwendungen nicht von vornherein als schlecht anzusehen, sondern stellen einen Wert dar. Ebenso selbstverständlich sind planmäßig durchgeführte Forschungen notwendig, um neue Medikamente und Verfahrensweisen zu erproben.

Die Kirche anerkennt dies durchaus. Und so heißt es im Katechismus: „medizinische und psychologische Experimente an Personen und Menschengruppen können zur Heilung von Kranken beitragen.“(Art. 2292)
Allerdings hat das sog. Humanexperiment (Experimente an Menschen und Menschengruppen) auch seine Schattenseiten: Schon der Begriff als solcher gibt eine gewisse einseitige Perspektive vor. Denn der Mensch darf nie zum bloßen Mittel eines Forschungsvorhabens erniedrigt werden, und sei es noch so lohnend. Er ist stets als Person zu achten und zu respektieren. Es bedarf der freien Zustimmung des Patienten zu medizinischen Maßnahmen, nach entsprechender Beratung durch den Arzt. Das gilt besonders bei medizinischen Studienprojekten, bei denen nicht immer ein unmittelbarer sicherer Nutzen absehbar ist. In diesem Zusammenhang ist häufig das Schlagwort der „Patientenautonomie zu hören. Der Patient soll selber mit entscheiden können, ob und welche Therapien er befürwortet.

Angesichts der Gefahren spricht sich der Katechismus gegen eine bestimmte Form von Humanexperimenten aus: Es heißt: „Forschungen und Experimente, die am Menschen vorgenommen werden, können keine Handlungen rechtfertigen, die in sich der Menschenwürde und dem Sittengesetz widersprechen. Auch das Einverständnis solcher Menschen rechtfertigt solche Handlungen nicht. Ein Experiment, das an einem Menschen vorgenommen wird, ist sittlich unerlaubt, wenn es dessen Leben oder dessen physische und psychische Unversehrtheit unverhältnismäßig großen Gefahren aussetzt. Solche Experimente widersprechen der Menschenwürde erst recht, wenn sie ohne Wissen und Einverständnis der Betreffenden oder der für sie Verantwortlichen vorgenommen werden.“(Art. 2295)

Hier liegt also eine ganz entscheidende Grenze. Der letzte Maßstab ist und muß, auch in der Medizin, stets das Wohl des Menschen bleiben. Und dies immer in Übereinstimmung mit dem göttlichen Gesetz, d.h. nicht nur im Hinblick auf sein physisches und psychisches Wohl sondern auch auf sein ewiges Heil. Hier ist der konkrete Mensch gemeint, die Person, die wir einem fragwürdigen Experiment aussetzen.

Therapeutische und präventive Maßnahmen als Ziel sind zu befürworten.  Die Frage stellt sich aber auch hier: Welche Mittel dienen dazu? Mit welchen Mitteln wird das Ziel erreicht?

Welche Mittel dienen dem positiven Ziel der Heilung und der Vorbeugung wirklich? Hierzu äußert sich der Katechismus folgendermaßen: „Wissenschaft und Technik sind auf den Menschen hingeordnet, dem sie ihre Entstehung und Entwicklung verdanken. Die Bestimmung ihres Zieles und das menschliche Bewußtsein ihrer Grenzen finden sie somit neu in der Person und ihren sittlichen Werten. Dies gilt insbesondere auch für die medizinische Forschung und Anwendung.(Art. 2293)Und so heißt es weiter (2294): „Wissenschaft und Technik  müssen im Dienst der menschlichen Person stehen, ihrer unveräußerlichen Rechte, ihres ganzheitlichen Wohlbestehens, wie das dem Plan und Willen Gottes entspricht.“

Als glaubende Menschen können wir sagen: Die Gebote Gottes weisen uns den Weg zum wahren Menschsein. Um aber Einsicht in grundlegende Zusammenhänge zu erhalten und um die konkreten Situationen und Anwendungen richtig beurteilen zu können, ist auch Sachverstand und Hintergrundwissen erforderlich. Somit geht unsere Frage jetzt zu den konkreten Fragen der Biomedizin und ihrer ethischen Beurteilung:

Ein schon seit längerem praktiziertes Verfahren sind die Transplantationen von Gliedmaßen, Organen und anderen Körperteilen. Dies ist aus ethischer und moraltheologischer Sicht grundsätzlich zu befürworten, sofern es therapeutischen und lebensrettenden Charakter hat.

Die katholische Kirche macht dazu eine sehr wichtige Aussage (2296): „die Organverpflanzung entspricht dem sittlichen Gesetz, wenn die physischen und psychischen Gefahren und Risiken, die der Spender eingeht, dem Nutzen, der beim Empfänger zu erwarten ist, entsprechen. Die Organspende nach dem Tod ist eine edle und verdienstvolle Tat. Sie soll als Ausdruck großzügiger Solidarität gefördert werden. Sie ist allerdings sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben. Zudem ist es sittlich unzulässig, die Invalidität und den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, selbst wenn dadurch der Tod eines anderen Menschen hinausgezögert würde“

Es erfolgt also hier eine grundsätzliche Bejahung von Transplantationen und Organver-pflanzungen seitens der kath. Kirche. Es wird unterschieden zwischen lebenden Spendern und schon verstorbenen. Bei mehrfach vorhandenen Organen darf eine Spende auch durch Lebende erfolgen. Bei nur einmal vorhandenen lebenswichtigen Organen muß natürlich der Tod des Spenders sicher fest stehen. Dieser Spender soll schon vor seinem Tod seine Einwilligung gegeben haben, zumindest in grundsätzlicher Form.
Bei der Ermittlung des exakten Todeszeitpunktes, die als solches keine ethische, sondern eine medizin. Aufgabe ist, stellt sich die Problematik der Gehirntodbestimmung. Hier gibt es sehr viel Pro und Kontra und große Diskussionen bzgl. des Gehirntodkriteriums. Das kirchliche Lehramt hält es für vertretbar, ein enggefasstes Gehirntodkriterium zur Todesfeststellung heranzuziehen.

Papst Joh. Paul II. äußerte sich in einer Ansprache im Jahr 2000 hierzu folgendermaßen: „Hier kann darauf hingewiesen werden, daß das heute angewandte Kriterium zur Feststellung des Todes, nämlich das völlige und endgültige Aussetzen jeder Gehirntätigkeit, nicht im Gegensatz zu den wesentlichen Elementen einer vernunftgemäßen Anthropologie steht, wenn es exakte Anwendung findet.“
Papst Joh. Paul II. anerkennt hier also durchaus ein sehr eng und streng gefaßtes Gehirntodkriterium. Aber es muß sich wirklich um das völlige und endgültige Aussetzen jeder Gehirntätigkeit handeln! Insbesondere sind Profitinteressen jedweder Art auszuschließen, um nicht unzulässigem Druck ausgesetzt zu sein. Die Organspende kann dann als Tat christlicher Nächstenliebe gewertet werden, wenn sie freiwillig und in rechter Absicht geschieht.

Einen gesellschaftlich sehr hohen Stellenwert hat heutzutage die künstliche Befruchtung.
Hier wird die Eizelle außerhalb des Mutterleibes im Reagenzglas befruchtet und anschließend  in die Gebärmutter übertragen (sogen. Embryonentransfer). Man nennt die künstliche Befruchtung auch In-vitro-Fertilisation, IVF, genannt.

Eine zweite Weise der künstlichen Befruchtung ist die sogen. Insemination: der zuvor gewonnene Samen wird in die Gebärmutter  der Frau übertragen und zur künstlichen Besamung mit der Eizelle gebracht.

Hier ist von Seiten der Kirche ein sehr kritischer Standpunkt einzunehmen, denn die IVF trennt ja den Ursprung des Lebens von der sexuellen Vereinigung, die ja Ausdruck der ganzheitlichen Liebe von Mann und Frau ist. Hier wird dem Kind das Recht genommen, in direkter Weise Frucht der Liebe von Mann und Frau zu sein. Auch wenn die Anwendung der künstlichen Befruchtung im Einzelfall gut gemeint sein kann, so heißt das noch nicht, daß sie richtig ist, denn diese Technik liefert den Menschen schon zu Beginn seines Lebens der Verfügung  anderer aus und so wird dieses Leben bereits am Anfang einem personalen Zusammenhang entrissen.

Wie der Katechismus der kath. Kirche (Art.2377) betont, ist die dabei gegebene Trennung von sexueller Vereinigung und Fortpflanzung unannehmbar. Eine der Würde der Person entsprechende Fortpflanzung achtet nämlich jenes Band, das zwischen den Sinngehalten des ehelichen Aktes besteht, eben die Untrennbarkeit von liebender Hingabe und Fruchtbarkeit.

Bei gewissen Verfahren wie Ei- oder Samenspende und auch die Leih- und Ersatzmutterschaft kommt es überdies zur Einbeziehung einer dritten Person in das Fortpflanzungsgeschehen. (Samen- oder Eizellspende nicht vom Ehepartner, sondern von einer fremden Person!) Hier wird das Recht des Kindes verletzt. Das Kind hat das Recht von einem Vater und einer Mutter abzustammen, die es kennt und die ehelich miteinander verbunden sind (Katech. 2376).

Die künstliche Befruchtung hat schon unzählige Zerstörungen menschlicher Embryonen gefordert. Wenn man bedenkt, daß pro Befruchtungsversuch 3 bis  6 Kinder sterben müssen und man durchschnittlich mit 3 bis 4 Versuchen rechnen muß, bis ein Embryo sich im Mutterleib entwickelt, so müssen etwa
12 bis 18 Geschwisterkinder sterben, damit ein Kind ausgetragen werden kann!
Diese Technik ist außerdem mit einer Selektion, also der gezielten Auswahl von Embryonen verbunden. Überlebenschancen hat nämlich nur jener Embryo, der sich als der stärkste und gesündeste erweist. Es gibt ja das Problem der überzähligen Embryonen, die entweder gleich getötet oder eingefroren werden.

Diese Selektionsmentalität verstärkt sich noch durch eine Methode, die im Zusammenhang steht mit der IVF. Es ist die Präimplantationsdiagnostik (PID), die Diagnostik vor der Einpflanzung dieses Embryos in den Mutterleib. Hier wird ein im Reagenzglas erzeugter Embryo auf seine erbliche Belastung hin überprüft. Nur wenn der Embryo gesund ist, wird er in die Gebärmutter der Frau übertragen. Im Falle einer genetischen Belastung wird er vernichtet!

Diese PID, die im Zusammenhang mit der künstlichen Befruchtung steht, hat im gegenwärtigen Status kaum einen therapeutische Nutzen, wohl aber verstärkt sie den Wunsch zum Kind nach Maß und sie fördert eine Tendenz, daß man schwache, kranke und behinderte Menschen als weniger wertvoll ansieht, ja sogar vielleicht als lebensunwert betrachtet. 

Die Kirche erhebt hier Einspruch. Sie tut dies  um des Lebens willen; nicht etwa deshalb, weil sie es kinderlosen Paaren mißgönnt, auf diese Weise ein Kind zu bekommen, sondern weil man kein Recht auf ein Kind hat. Kinder können nicht einfach das Produkt eines Wunsches sein, der dann mit Hilfe der Technik realisiert wird. Kinder sind immer eine Gabe Gottes und das Leben ist zu achten und zu respektieren, auch in den Bedingungen seiner Entstehung, so wie sie der Schöpfer in die menschliche Natur hineingelegt hat. Das Kind soll ein Kind der Liebe sein. Und so sagt auch Papst Joh. Paul II. in seiner Enzyklika Evang. Vitae: „Nur eine echte Liebe vermag das Leben zu hüten. Nur dort, wo ein Umfeld der Liebe und Geborgenheit ist, nur dort ist der Ort, wo ein Kind seinen Lebensanfang haben soll.“

Natürlich ist auch ein Kind, das auf andere Weise gezeugt wird, selbst wenn es im Labor durch künstliche Befruchtung ins Leben tritt,  ein Mensch, der geachtet werden muß. Auch dann ist es letztlich von Gott geliebt und gewollt.

Dennoch darf der Mensch diese unerlaubten Wege nicht von sich aus beschreiten und er trägt die Verantwortung für sein Tun!

Papst Joh. Paul II.  äußert sich folgendermaßen zu den moralischen Kriterien der Fortpflanzung:
„die Weitergabe des menschlichen Lebens ist von Natur aus einem personalen und bewußten Akt anvertraut und als solcher den heiligsten Gesetzen Gottes unterstellt. Diese Gesetze sind unveränderlich und unverletzlich. Niemand darf sie mißachten und übertreten. Darum darf man keine Mittel gebrauchen und keinen Methoden folgen, die bei der pflanzlichen und tierischen Fortpflanzung erlaubt sein können.Vom Augenblick der Empfängnis an muß jedes menschliche Wesen in absoluter Weise geachtet werden, weil der Mensch auf der Erde die einzige Kreatur ist, die Gott um ihrer selbst willen gewollt hat, und die Geistseele jedes Menschen von Gott unmittelbar geschaffen ist. Sein ganzes Wesen trägt das Abbild des Schöpfers. Das menschliche Leben ist heilig, weil es von seinem Beginn an der Schöpfermacht Gottes bedarf und für immer in einer besonderen Beziehung zu seinem Schöpfer bleibt, seinem einzigen Ziel. Nur Gott ist der Herr des Lebens von seinem Anfang bis zu seinem Ende: Niemand darf sich, unter keinen Umständen, das Recht anmaßen, ein unschuldiges menschliches Wesen direkt zu zerstören.”

Die menschliche Fortpflanzung erfordert das verantwortliche Mitwirken der Eheleute mit der fruchtbaren Liebe Gottes; das Geschenk des menschlichen Lebens muß innerhalb der Ehe mittels der spezifischen und ausschließlichen Akte der Eheleute verwirklicht werden gemäß den Gesetzen, die ihnen als Personen und ihrer Vereinigung eingeprägt sind.

Als dritten Bereich möchte ich die Pränatale Diagnostik (PND) beleuchten. Hier handelt es sich um die vorgeburtlichen Untersuchungen am ungeborenen Kind im Mutterleib.
Diese Diagnostik ist nur dann vertretbar, wenn es eine individuelle Maßnahme für das Kind ist, die einen streng therapeutischen Charakter hat und wenn sie verbunden ist mit ausreichender Beratung und Begleitung, immer im Hinblick darauf, daß die Beratung für das Leben ist.

Leider hat die PND heutzutage selten diesen streng therapeutischen Charakter, sondern gründet in der Vermutung das Kind sei möglicherweise krank oder behindert. In der Folge denkt man dann an Abtreibung oder drängt gar dazu. In diesem Sinne ist die PND abzulehnen. Sie darf nicht den Charakter eines eugenischen Programmes haben, bei dem man auf diese Weise die Erkrankungen oder Krankheitsanlagen eliminieren möchte und den kranken oder behinderten Embryo einfach zur Abtreibung freigibt.
Eine gerechtfertigte vorgeburtliche Untersuchung liegt nur dann vor, wenn sie im Interesse des Kindes geschieht, wenn durch die PND eine frühzeitige Therapie oder eine bessere Planung des Geburtsvorganges ermöglicht wird, nicht aber, wenn das Kind aufgrund seiner genetischen Konstitution gar nicht erst leben darf.

Und so stellt der Katechismus (2274) fest: „Die vorgeburtliche Diagnostik ist sittlich erlaubt, wenn sie das Leben und die Unversehrtheit des Embryos und des menschlichen Fötus achtet und auf den Schutz und die Sorge des einzelnen Embryos ausgerichtet ist. Aber sie steht in schwerwiegender Weise im Gegensatz zum Moralgesetz, falls sie, je nachdem wie die Ergebnisse ausfallen, die Möglichkeit in Erwägung zieht, eine Abtreibung durchzuführen. So darf eine Diagnose nicht gleichbedeutend mit einem Todesurteil sein.“ Und anschließend (2275) heißt es:

„Eingriffe am menschlichen Embryo müssen unter der Bedingung als erlaubt angesehen werden, daß sie das Leben und die Unversehrtheit des Embryos achten, und für ihn nicht unverhältnismäßige Risiken mit sich bringen, sondern seine Heilung, die Besserung seines Gesundheitszustandes oder sein individuelles Überleben zum Ziel haben.“
 

Experimente mit menschlichen Embryonen?

Keine Zielsetzung, sei sie auch noch so ehrenwert, wie z.B. die Voraussicht eines Nutzens für die Wissenschaft, für andere Menschen oder für die Gesellschaft, kann in irgendeiner Weise Experimente mit noch lebenden Embryonen oder Föten rechtfertigen - seien sie nun lebensfähig oder nicht, im Mutterleib oder außerhalb von ihm. Die Zustimmung, die für klinische Versuche am Erwachsenen normalerweise verlangt wird, kann von den Eltern nicht geleistet werden; diese können weder über die körperliche Integrität noch über das Leben des Ungeborenen verfügen. Andererseits bringen Versuche mit Embryonen und Föten stets die Gefahr, ja in der Mehrzahl der Fälle sogar die sichere Voraussicht eines Schadens für ihre physische Integrität oder sogar ihres Todes mit sich.

Den menschlichen Embryo oder den Fötus als Gegenstand oder Mittel für Experimente zu benutzen, stellt ein Verbrechen gegen deren Würde als menschliche Wesen dar, denen dasselbe Recht auf Achtung wie dem schon geborenen Kind und jeder menschlichen Person zusteht. Die vom Heiligen Stuhl veröffentlichte Charta der Familienrechte erklärt: Die Achtung vor der Würde des menschlichen Wesens schließt jede Art von experimenteller Manipulation oder Verwertung des menschlichen Embryos aus. Die Praxis, menschliche Embryonen in vivo oder in vitro für experimentelle oder kommerzielle Zwecke am Leben zu erhalten, steht in völligem Widerspruch zur menschlichen Würde.

Wir wollen uns nun der Frage der genetischen Untersuchungen zuwenden. Was gilt es  hier zu beachten?

Bei genetischen Tests muß es grundsätzlich neben dem Recht auf Wissen ein Recht auf Nicht - Wissen geben, das für betroffene Einzelpersonen gilt. Man kann sagen, eine generelle und nicht anonymisierte Weitergabe genetisch sensibler Daten an Versicherungen oder Arbeitgeber ist unethisch. Auch ist zu beachten, daß es genetische Dispositionen gibt, die sich nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auswirken werden. Man hat also eine bestimmte genetische Veranlagung, die möglicherweise oder mit gewisser Wahrscheinlichkeit später einmal unter bestimmten ungünstigen Bedingungen zu einer Krankheit führen kann. Das ist nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Krankheit, mit einer tatsächlichen Erkrankung. Hier ist also darauf zu achten, daß der Gesundheitsbegriff nicht einfach umdefiniert wird.

Wie sieht es dann aus mit der Gentherapie?

Die grundlegende Idee der Gentherapie ist die Korrektur genetischer Defekte, also eine gesunde Version des für die Erbkrankheit verantwortlichen Gens in die betroffenen Körperzellen einzuschleusen, welches dort die Funktion des defekten Gens ersetzen soll.
Beispielsweise die Hämophilie (Bluterkrankheit), Mukoviszidose, ADA-Defizienz ("angeborene Immunschwäche).

Bei der Gentherapie ist die somatische Gentherapie von der Keimbahntherapie zu unterscheiden.

Bei der Keimbahntherapie werden die Fortpflanzungszellen (also Ei- und Samenzellen) therapiert und hier wird das, was an einem Menschen genetisch verändert wird, möglicherweise weitergegeben an die zukünftigen Generationen. Es können ungewollte Veränderungen in den Keimzellen an die Nachkommen weiter vererbt werden.

Die Keimbahntherapie muß aus ethischer Sicht ausgeschlossen werden. Sie ist nämlich mit verbrauchender Embryonenforschung verbunden, d.h., es werden dabei Embryonen zerstört. Und selbst wenn das nicht so wäre, würde sie dennoch immer eine besonders schwerwiegende Form der Fremdbestimmung darstellen, insofern wir in direkter Weise über Generationen hinweg in das Leben unserer Nachkommen eingreifen. Viele Menschen haben die Vorstellung, daß eine Elimination von Erbkrankheiten oder eine Verbesserung der Gene der Bevölkerung durch eine Keimbahntherapie möglich ist. Wissenschaftler sagen allerdings, daß dies nicht zu erreichen ist. 
Die Keimbahntherapie ist in Europa und in der USA verboten.

Demgegenüber läßt sich die somatische Gentherapie, also die Gentherapie in Bezug auf Körperzellen  vom Ziel her befürworten.
Unter somatischer Gentherapie versteht man das Auffinden von defekten Genabschnitten in den Chromosomen und der DNA und folglicherweise das Ersetzen von sogenannten defekten Genabschnitten durch das Einschleusen von körperfremder DNA. Das Gen wird hierbei nur in bestimmte Körperzellen eingeschleust.
Bei der somatischen Gentherapie wird weiter nicht präventiv (vorbeugend) gearbeitet, sondern mit Menschen, bei denen die Erbkrankheit bereits ausgebrochen ist oder ein Ausbruch zu erwarten ist. Da hier die genetische Manipulation nur herkömmliche Körperzellen (also Somazellen, das sind z.B. Leberzellen, LungenzellenY) umfasst und nicht die Keimzellen, bezeichnet man sie als somatische Gentherapie. Die Modifikationen werden nicht an die nächste Generation weitergegeben
Die Schwierigkeit bei der somatischen Gentherapie ist vor allem, die Gene nur in bestimmte Zellen einzuschleusen.
Aber man muß auch hier nach der ethischen Vertretbarkeit der angewandten Mittel fragen und auch hier ist, nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft, nur ein sehr beschränkter Bereich der Therapie möglich.

Nutzen und Risiken sind immer sorgfältig abzuwägen, und zwar für den individuellen Patienten. Der Mensch kann nicht einfach zugunsten irgendeines allgemeinen Wohles geopfert werden. Man kann nicht das Leben einer Person aufs Spiel setzen und es unverhältnismäßigen Risiken aussetzen. Da bestimmte Risiken überdies nicht eindeutig abschätzbar sind, sind somatische Gentherapieverfahren ethisch nur dann vertretbar, wenn eine schwere Erkrankung vorliegt, wenn keine alternativen Methoden zur Verfügung stehen oder etablierte Heilverfahren als wenig Erfolg versprechend erscheinen. Dabei ist eine umfassende ärztliche Aufklärung und Beratung des Patienten sicherzustellen.
Der Katechismus hält daher fest: „Einige Versuche in das chromosomale oder in das genetische Gut einzugreifen, sind nicht therapeutischer Natur, sondern zielen auf die Produktion menschlicher Wesen, die nach dem Geschlecht anderer oder vorher festgelegten Eigenschaften ausgewählt werden. Diese Manipulationen stehen im Gegensatz zur personalen Würde des menschlichen Wesens, seiner Integrität und seiner Identität. „

Hier ist also doch eine eindeutige Grenze gesetzt, die bei gentherapeutischen Maßnahmen zu beachten ist. Eine weitere Problematik, die auch unter gesellschaftlichem und politischem Aspekt der Reflexion bedarf, ist die Forschung und Therapie mit Stammzellen.

Was sind Stammzellen?
Stammzellen sind nicht spezialisierte Zellen. Sie haben die Potenz (Fähigkeit), sich in verschiedene Zelltypen (z.B. Herz, Nerven, Blut, Muskel und Knorpelzellen) zu entwickeln.Stammzellen sind in der Lage, sich selbst zu vermehren ohne ihre Pluripotenz zu verlieren, sowie sich in spezialisierte, organspezifische Zellen auszudifferenzieren (also zu Herz-, Leber- oder Hautzellen etc.). Man unterscheidet je nach Herkunft zwischen embryonalen und adulten Stammzellen.
Im Zusammenhang mit der Stammzellproblematik sind zwei Begriffe wichtig, die im Folgenden erkärt werden:

Totipotenz:
Die Fähigkeit einer Zelle, sich in sämtliche Zellen eines Gesamtorganismus zu entwickeln. Menschliche Embryonen verfügen bis ca. zum Achtzellstadium über totipotente Zellen, von denen  sich jede einzelne als eigenständiges Individuum entwickeln könnte. Sie haben die gleiche Fähigkeit wie eine befruchtete Eizelle.

Pluripotenz:
Die Fähigkeit einer Zelle, sich in verschiedene Typen von Zellen zu entwickeln. Embryonale und adulte Stammzellen sind pluripotent.

Embryonale Stammzellen (ES)

         Embryonale Stammzellen werden gewonnen:

  • aus Embryonen , die dabei vernichtet werden
  • aus der InvitroFertilisation: überzählige Embryonen, die nicht zwecks einer Schwangerschaft übertragen wurden
  • aus eigens zu diesem Zweck gezeugte Embryonen durch Samen und Eizellspende
    durch Klonen
  • aus abgetriebenen Föten

Adulte Stammzellen werden aus dem Nabelschnurblut, aus dem Knochenmark Erwachsener, aus Fettgewebe und mit bestimmten Verfahren auch aus normalem Blut gewonnen.

Von der Stammzelltherapie erwartet man sich große Therapie- und Heilungserfolge. Der Anwendungsbereich für den Einsatz von Stammzellen weitet sich immer mehr aus. Die Forscher erhoffen sich neue Möglichkeiten für die Behandlung von Parkinson, Alzheimer, Multipler Sklerose, Blutkrebs und Immunschwächekrankheiten.

Die Gentherapie hat in den letzten Jahren einige schwere Rückschläge hinnehmen müssen. Von den Befürwortern der embryonalen Stammzelltherapie wird der mangelnde Erfolg verschwiegen Ein bemerkenswerter Heilungserfolg ist mit adulten Blutstammzellen gelungen, die im Labor genetisch verändert und dann den Patienten zurückgeführt wurden.

Entscheidend ist bei der Stammzelltherapie, woher diese SZ kommen. Sind sie beispielsweise dem Nabelschnurblut entnommen, dann können sie aus ethischer Sicht ohne weiteres kultiviert und eingesetzt werden, sofern dies von therapeutischem Nutzen ist und mögliche Risiken weitgehend ausgeschlossen werden.

Handelt es sich allerdings um sogen. Embryonale Stammzellen (ES), so hat unbedingt der Schutz des Embryos Vorrang vor seiner therapeutischen Nutzung für andere, wenn diese mit seiner eigenen Tötung oder einer schweren Beschädigung verbunden ist. Denn die Zygote (befruchtete Eizelle) als totipotente Zelle muß bereits als Mensch in seiner Würde und seinem Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit behandelt werden. Es darf aus ethischer und moral - theologischer Sicht keine überzähligen Embryonen geben, die der Vernichtung preisgegeben sind, sondern jeder Embryo ist in seiner Menschenwürde zu respektieren und in seinem Lebensrecht zu achten. Die Preisgabe des Embryos als Mittel zum Zweck der Gesundung eines anderen widerspricht den fundamentalen, ethischen Prinzipien und ist abzulehnen.

Ethisch nicht vertretbar ist auch die sogen. „verbrauchende Embryonenforschung,“ bei der entweder sogen. überzählige Embryonen oder eigens zum Forschungszweck hergestellte Embryonen verwendet und damit zerstört werden.

In diesem Sinn formuliert die europäische Bioethikkonvention in Art. 18,2: „die Erzeugung menschlicher Embryonen für Forschungszwecke ist verboten“

Und der Katechismus hält (2275) fest: „es ist unmoralisch, menschliche Embryonen zum Zweck der Verwertung als frei verfügbares biologisches Material herzustellen.“

Nocheinmal: es hängt davon ab, woher diese Stammzellen kommen. Wenn es SZ aus dem Nabelschnurblut sind oder aus dem Knochenmark eines erwachsenen Menschen, sogen. adulte SZ, dann ergeben sich keine speziellen ethischen Probleme. Aber wenn es embryonale SZ sind, dann ist hier eine Grenze gesetzt, die wir nicht überschreiten dürfen. Wir dürfen keinen Embryo töten, um einem anderen Menschen möglicherweise zu helfen.

Abschließend stellt sich noch die Frage: Läßt sich das Klonen von Menschen ethisch rechtfertigen?

Der Begriff  bezeichnet die künstliche Entwicklung eines kompletten Organismus, also eines Menschen oder eines Tieres. Dieser wird als Klon bezeichnet.
Diskutiert werden zwei verschiedene Arten des Klonens in Abhängigkeit von der jeweiligen Zielsetzung: Das reproduktive Klonen, bei dem Menschen erzeugt werden sollen, die über dasselbe Erbgut verfügen wie bereits existierende Menschen. Reproduktives Klonen setzt Menschenversuche voraus, was unverantwortlich ist.

Als zweites das Klonen für therapeutische Zwecke. Hier sollen geklonte Embryonen hergestellt werden, um aus ihnen Stammzellen zu gewinnen, aus denen maßgeschneidertes Gewebe für Patienten gezüchtet werden soll, wobei die Embryonen zerstört werden.

Es gibt zwei Verfahren, um einen Menschen zu klonen:

a) Durch das sogen. Embryosplitting : Embryonen im Morualstadium werden in mehrere Teile geteilt. Aus jedem Teil wächst ein identischer Mensch heran.

b) durch Nukleustransfer
Einem Organismus (z.B. eines Erwachsenen) wird eine Zelle entnommen.. Der Eizelle einer Frau wird der Zellkern entnommen. Dieser entkernten Eizelle wird der Zellkern aus der Zelle des Spenderorganismus eingesetzt . Der sich im Anschluss an die Zellübertragung im Labor entwickelnde Embryo ist genetisch nahezu vollständig identisch mit dem Spender des übertragenen Zellkerns. (Klon)
Der Embryo wächst nun entweder als Retortenbaby heran oder man pflanzt die gewonnene Eizelle, die jetzt die komplette Erbinformation des Spenderorganismus trägt, in die Gebärmutter einer Frau ein. Diese Leihmutter trägt den Klon aus und bringt ihn zur Welt

Natürlich werden wir als Christen sofort `Nein sagen und das ist auch richtig so. Aber es geht auch darum, daß wir ethische Argumente dagegen haben.
Schon der bloße Versuch einer Fremdbestimmung und zwar einer genetischen Fremdbestimmung, der die Identität des Menschen betrifft, schon dieser bloße Versuch ist eine Mißachtung der Menschenwürde.

Das Klonen ist also vor allem deshalb abzulehnen, weil hier ein Mensch sich zum Herrn über den anderen macht, weil er gleich zu Beginn in dessen Leben eingreift und gleichsam dessen Identität bestimmen möchte.

Diese Fremdbestimmung wird sehr deutlich im Ansinnen des sogen. therapeutischen Klonens.:
Therapeutisches Klonen heißt, embryonale menschliche Stammzellen zu kultivieren und sie zu bestimmten Körperzellen heranwachsen zu lassen. Daraus kann man dann Gewebe oder ganze Organe zur Transplantation gewinnen oder sie zum Testen und Entwickeln von neuen Medikamenten einsetzen. Für das therapeutische Klonen werden also eigens Embryonen hergestellt und unzählige Embryonen müssen sterben.

Der Begriff  therapeutisch ist hier sehr irreführend. Therapie ist natürlich, so meint man, etwas Gutes. Und so meinen manche, das therapeutische Klonen sei auch etwas Gutes, aber man darf nicht übersehen: hier wird ein genetisch identischer Mensch eigens zu dem Zweck erzeugt, damit er gleichsam als Ersatzteillager für einen anderen Menschen dienen soll. Es wird also hier ein Embryo, der heranwächst, gleichsam verzweckt. Er wird in seiner persönlichen Eigenart und Integrität überhaupt nicht geachtet. Und das ist unmenschlich!  Daran ändert auch die Tatsache  nichts, daß es sich um einen Embryo handelt, da dieser ebenso wie ein bereits geborener Mensch, das unveräußerliche Recht auf Leben besitzt.

Aus theologischer Sicht kann gefolgert werden: der richtige Weg ist nicht einfach der Verzicht auf jede Art von Forschung, wohl aber eine Abkehr vom selbstherrlichen Schöpfertum des Menschen. Der Mensch gewinnt seine Größe nur als Mitarbeiter Gottes, des Schöpfers, und nicht, indem er Gott gleichsam entthront und sich selber an die Stelle Gottes setzt. Gott selbst ist kein Rivale des Menschen, der ihm seine Freiheit und sein Glück mißgönnt.  Es liegt gerade umgekehrt in der Anerkennung, in der freien Anerkennung der geschöpflichen Abhängigkeit von Gott - eine Garantie für den Menschen, daß er ein Höchstmaß persönlicher Freiheit und Erfüllung erlangt. Eben diese Einsichten möchte uns das Evangelium des Lebens vermitteln. Papst Joh. Paul II. hat in seiner gleichnamigen Enzyklika evangelium vitae (Nr. 104) festgestellt, daß uns in jedem Menschen Christus entgegentritt, Christus das fleischgewordene Wort Gottes.

Und so ist die Ablehnung des Lebens des Menschen in den verschiedenen Formen tatsächlich immer auch eine Ablehnung Christi. Aber es gilt auch das Umgekehrte und das ist eine faszinierende und anspruchsvolle Wahrheit, die uns Christus offenbart und die uns die Kirche unermüdlich vorstellt: “Wer ein solches Kind um meinetwillen aufnimmt, der nimmt mich auf.” (Matth. 18.5). Und weiter heißt es im Matthäusevangelium, Kap. 25, 40 : “Amen, ich sage Euch, was Ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt Ihr mir getan.”
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